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Eine Erstberatung* erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorab Zahlung des Honorars.
Für die telefonische Erstberatung berechne ich ein Honorar in Höhe von 249,90 EUR (inkl. USt.).
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können die Kosten dort von Ihnen selbst zur Erstattung eingereicht werden.
Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen und wird von mir nicht garantiert.
*Die Erstberatung umfasst keine vorherige oder nachträgliche Prüfung von Unterlagen, Verträgen, E-Mail-Korrespondenz, Gesprächsprotokollen oder chronologischen Dokumentationen. Soweit für eine belastbare rechtliche Einschätzung eine eingehende Unterlagenprüfung erforderlich ist, müsste diese gesondert beauftragt und vergütet werden.